Jurapark-Partnerbetriebe
Ein Jurapark-Partner ist ein Betrieb, der sich zur Philosophie des Naturparks bekennt, sich aktiv für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen engagiert und den Naturparkgedanken weiterkommuniziert. Die Partnerbetriebe des Jurapark Aargau teilen die sieben Nachhaltigkeitswerte der Schweizer Pärke sowie die Visionsgrundsätze des Jurapark Aargau.
Partnerbetriebe erfüllen verschiedene Nachhaltigkeitskriterien und stehen für Regionalität, Umweltbewusstsein und Qualität. Sie sind kompetente Botschafter des Naturparks und engagieren sich gemeinsam mit ihm für eine nachhaltige Entwicklung der Region – für die Natur, Regionalität, Gemeinschaft und Innovation.
Der Jurapark Aargau unterstützt mit seinem Partnerschaftskonzept Betriebe im Parkgebiet auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Für Partnerbetriebe stellt die Partnerschaft mit dem Jurapark Aargau einen klaren Mehrwert dar: Ihr Engagement für die nachhaltige Entwicklung wird anerkannt, der Park unterstützt bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmassnahmen und ermöglicht den Austausch und die Vernetzung mit anderen Partnerbetrieben und lokalen Akteuren. Nicht zuletzt erhalten die Partnerunternehmen höhere Sichtbarkeit über die Kommunikations- und Vermarktungskanäle des Jurapark Aargau und der Schweizer Pärke.
- Bewerbung: Der Betrieb meldet sich mit seinem begründeten Interesse bei Isabelle Zutter: i.zutter@jurapark-aargau.ch, 062 869 10 89
- Wenn die Grundvoraussetzungen, die in der Grundvereinbarung festgehalten sind, erfüllt werden, füllt der Betrieb einen Fragebogen zur Selbstevaluation seines Betriebs aus.
- An einem Standortgespräch auf dem Betrieb (Umfang ca. 2 Stunden) wird gemeinsam ein Aktionsplan mit Massnahmen in den Bereichen Natur, Gesellschaft, Regionalität und Innovation definiert.
- Die Partnerkommission des Jurapark Aargau entscheidet über die Aufnahme des Betriebs als Partner.
Eine Partnerschaft besteht immer aus einer Grund- und mindestens einer Zusatzvereinbarung. Die Grundvereinbarung ist die Basis der Zusammenarbeit – sie ist der «Handschlag» zwischen Partnerbetrieb und Jurapark Aargau. Hier werden die Grundsätze der Partnerschaft geregelt.
Zusatzvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit, abhängig vom Betriebszweig, genauer. Folgende Zusatzvereinbarungen werden abgeschlossen:
Zusatzvereinbarung Veranstaltungen
Zusatzvereinbarung zertifizierte Produkte
Zusatzvereinbarung Gartenfachbetrieb
Zusatzvereinbarung Gastronomie 2.1 Restaurants
Zusatzvereinbarung Gastronomie 2.2 Weitere Gastronomiebetriebe
Factsheet
Partnerbetriebe profitieren von einer höheren Sichtbarkeit: sie werden aktiv über die verschiedenen Kommunikations- und Vermarktungskanäle des Jurapark Aargau und der Schweizer Pärke kommuniziert.
Sie werden in erster Priorität berücksichtigt, wenn es um Projektzusammenarbeit, Auftragsvergabe, Einkauf, Events und Aperos, Natureinsätze oder Veranstaltungen geht.
Laufende Projekte unserer Partnerbetriebe werden zudem aktiv auf den medialen Kommunikationskanälen wie Jurapark-Zytig, Newsletter oder den Sozialen Medien hervorgehoben.
Gibt es Fragen zur Zertifizierung, Besucherlenkung, Vermarktung oder Kommunikation? Partnerunternehmen können eine Erstberatung in allen vier Handlungsfeldern in Anspruch nehmen.