Gemeinden
© Michel Jaussi

Gemeinden

Die unten stehenden Gemeinden bilden zusammen das Gebiet des Jurapark Aargau. Als Mitglieder des Trägervereines Jurapark Aargau haben sie an der Vereinsversammlung eine bedeutende Stimme. Sie leisten ebenfalls einen finanziellen Beitrag, der von der Einwohnerzahl abhängig ist.

Was bedeutet es, eine Jurapark-Gemeinde zu sein?

Parkgemeinden sind politische Gemeinden, die innerhalb der Jurapark-Grenze liegen. Die Aufnahme von neuen Parkgemeinden ist nur auf eine neue Betriebsphase möglich und erfolgt auf Gesuch der jeweiligen Gemeinde durch die Vereinsversammlung. Sie erfordert zudem die Zustimmung von Bund und Kanton und ist an die Unterzeichnung des Parkvertrages gekoppelt.

Pro Jurapark-Einwohner bezahlt jede Gemeinde 5 Franken pro Jahr an die Parkträgerschaft (12 % Budget).

Der Jurapark Aargau unterstützt die Gemeinden in ihrer Positionierung als Jurapark-Gemeinden.

  • Jurapark-Gemeinden zeichnen sich durch eine naturnahe Gestaltung und einheimische Bepflanzung im Siedlungsraum aus.
  • Die Jurapark-Gemeinden setzen sich für die «Nachhaltige Lebensqualität» ein.
  • In den Jurapark-Gemeinden können Nahrungsmittel aus lokaler Produktion gekauft werden.
  • Die Bevölkerung und die Gemeinden setzen sich aktiv im Sinne der Parkwerte ein: für Natur, Regionalität und die Gemeinschaft.
  • Die Bevölkerung und die Gemeinden setzen sich für nachhaltige Projekte im Lebensalltag ein.
Was bedeutet es, eine Jurapark-Partnergemeinde zu sein?

Partnergemeinden sind politische Gemeinden ausserhalb der Jurapark-Grenze, welche den Vereinszweck unterstützen und an einzelnen Vereinsaktivitäten teilnehmen. Die Aufnahme von Partnergemeinden erfolgt durch den Vorstand.

Die folgenden Gemeinden grenzen an den Jurapark Aargau oder liegen in Parknähe und sind Partnergemeinden des Jurapark Aargau:

Eiken, Kaiseraugst, Kaisten, Leibstadt, Magden, Möhlin, Münchwilen, Olsberg, Rheinfelden, Sisseln, Stein

 

Die Gemeinden in der Übersicht